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Die Beweissicherung wird erforderlich, wenn sie zum Beispiel bei einen Gebrauchtwagenkauf betrogen wurden.

Ist im Kaufvertrag Unfallfrei angekreuzt und es wurde zu einen späteren Zeitpunkt festgestellt, dass ein erheblicher Unfall am Fahrzeug vorlag, kann man vom Kauf des Fahrzeuges zurücktreten.

Dieses ist manchmal ohne Beweismittel nicht so einfach, denn es beruht auf die Einsicht des Verkäufers.

In diesem Fall erstelle ich Ihnen ein Beweissicherungsgutachten, welches, falls es nicht zur Einigung kommt, vor Gericht eingesetzt werden kann.

Tip:

Verzichten sie auf Kaufverträge in denen nur angeben ist "Fahrzeug gekauft wie besichtigt und probegefahren" oder so ähnliche Formulierungen. Hier wird es erheblich erschwert seine Regressansprüche durchzusetzen.

Zusätzliche Informationen sind auf meiner Seite unter Gebrauchtwagenkauf aufgeführt.

Kaufverträge gibt es über die ADAC Seite zum Download oder in den ADAC Geschäftsstellen sowie über Mobile de.