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Oldtimerbewertungen (zur Einstufung bei der Versicherung)               

                                                     

Diverse Versicherungsgesellschaften unterhalten eine eigene Oldtimer-Abteilungen und bieten hierfür günstige Tarife an.

Die Rahmenbedingungen wie Jahresfahrleistung, Mindestalter des Fahrers oder Vorhandensein eines zusätzlichen Alltags-Fahrzeugs sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Für Details empfehlen wir Ihnen daher, die Internetseiten der jeweiligen Gesellschaft bzw. des jeweiligen Anbieters zu besuchen.

Oldtimer sind Emotion pur. Der Sound des Motors, der Geruch des Leders, die Formen der Karosserie. Trotzdem braucht jeder Oldtimerfahrer irgendwann eine nüchterne Zahl. Zum Beispiel ein Wertgutachten für die Versicherung. Oder den ehemaligen Neupreis für das Finanzamt.

Das ist die Welt von classic-analytics und seinen Bewertungspartnern.

Mein Büro bietet unter anderem den:

Professional-Check (Kurzbewertung)

Die kostengünstige Bewertung zur Versicherungseinstufung für Young- und Oldtimer, erstellt durch uns als qualifizierten classic-analytics-Bewertungspartner vor Ort.

Leistungsumfang:

  • Mehrseitiges Bewertungszertifikat mit Fotoanlage
  • Ermittlung des aktuellen Markt- und Wiederbeschaffungswertes
  • Festlegung der Zustandsnote nach classic-analytics-Richtlinien
  • Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren
https://www.youtube.com/watch?v=FjfEj1GgOag

 

Expert-Check (maßgeschneidertes Gutachten)

Hier wird das Fahrzeug einer detaillierten Prüfung unterzogen. Zum Beispiel, wenn

  • ein besonders hochwertiges Auto oder Motorrad versichert werden soll
  • ein Fahrzeug gekauft oder verkauft werden soll
  • die Höhe eines Unfallschadens festgelegt werden soll
  • erhebliche Umbauten am Fahrzeug durchgeführt wurden

 

Schauen sie auf die unten angegebene Seite von Classic-tax. Hier sehen sie das Bewertungsspektrum der Classic-analytics Partner.http://www.http://classic-analytics.de/de
 
 Warum ist das Aktualisieren der Oldtimerbewertung so wichtig?

Da die Oldtimerpreise vom Markt abhängig sind ist es durchaus möglich, dass nach 1 oder 2 Jahren der Wert niicht mehr stimmt. Hier kann es gefährlich werden, da der Wert nicht mehr aktuell ist und eine Unterversicherung entstehen kann. Sollte jetzt etwas passieren, werden sie nicht in Höhe des aktuellen Marktwertes entschädigt, sondern bekommen viel weniger ausbezahlt.

Hintergrund: Im Oldtimerbereich wird nach „Taxe“ abgerechnet. Im einzelnen heißt das: Bei Abschluss des Vertrages wird für das versicherte Fahrzeug ein Wert festgelegt, meist anhand eines Gutachtens. Dieser vereinbarte Wert (und nur dieser!) muss von der Versicherung im Schadensfall ersetzt werden – auch wenn der tatsächliche Wert durch die auf dem Oldtimermarkt übliche Preissteigerung inzwischen deutlich höher ist!

Nur wer zwischendurch den Wert regelmäßig aktualisieren lässt, ist aus dem Schneider – diese Pflicht zur Aktualisierung wird aber von den meisten Versicherungen gern im Kleingedruckten als so genannte „Obliegenheit“ auf den Kunden abgewälzt.

 

Was nützt eine Wertsteigerung, wenn sie nicht dokumentiert ist?

Ein aktuelles Classic-Analytics Gutachten attestiert den jetzigen Wert Ihres Fahrzeuges und hilft im Schadenfall Ihre Ansprüche durchzusetzen. Kurzbewertungen zur Versicherungseinstufung schon ab 150,-€.

5 Fragen, die Sie sich selbst stellen sollten:

-Wie alt ist der Versicherungsvertrag?

Mit den Jahren haben die Versicherungsanbieter immer mehr Leistungen in die Verträge gepackt. Vielleicht zahlen Sie zuviel und bekommen in einen Schadenfall viel zu wenig. Ein Vergleich lohnt sich.

-Welcher Fahrzeugwert ist versichert?

Bei vielen Versicherern ist eine zehnprozentige Wertsteigerung beitragsfrei mitversichert. Die kann aber bei Fahrzeugen mit hohem Wertzuwachs schon nach wenigen Jahren aufgebraucht sein.

-Ist der Fahrzeugzustand noch derselbe wie bei Vertragsabschluß?

Haben Sie zwischenzeitlich den Motor oder die Achsen überholt, das Interieur erneuert oder Ihrem Oldie frischen Lack spendiert? All das sind wertsteigernde Investitionen - die sich im versicherten Fahrzeugwert auch wieder spiegeln sollten!

-Haben Sie ein Gutachten?

Eine Classic-Analytics-Kurztaxierung kostet ca. 150,-Euro, spart aber im Fall eines fremdverschuldeten Unfalls schnell bares Geld - speziell bei preisgünstigen Youngtimern. Denn die werden von gegenerischen Versicherungen gern wie schnöde Gebrauchtwagen behandelt. Bei eienem fundierten Vollgutachten arbeite ich fast 150 Prüfpunkte ab. Eine Investition, die besonders bei raren, außergewöhnlichen aufwendig restaurierten oder einmalig patinierten Fahrzeugen dringend zu empfehlen ist.

-Und wie alt ist das Gutachten?

Wie der Versicherungsvertrag sollte auch das Gutachten halbwegs aktuell gehalten werden. Mein Tipp für einen Kompromiss aus Bezahlbarkeit und Aktualität: einmal in ein Vollgutachten investieren und das dann spätestens alle drei Jahre oder früher mit einer Kurzbewertung ergänzen!

Werden alle Fragen von Ihnen positiv beantwortet, können sie sich mit einer Aktualisierung  noch Zeit lassen.

 

Wert-Definitionen

In die Restauration eines alten VW Käfers kann man problemlos mehr als 20.000 Euro versenken – aber bekommt man im Schadenfall diese Summe auch ersetzt? Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:

Marktwert
Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Achtung: Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich! Im Schadenfall wird andernfalls nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt, auch wenn dieser durch die bei Oldtimern übliche Wertsteigerung nicht mehr aktuell und deutlich zu niedrig ist. (Unterversicherung). Die Fahrzeugbewertung sollte daher spätestens alle 2 Jahre aktualisiert werden.

Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

Wiederherstellungswert
Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat - unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.