Nachfolgende Fotos: selbst fotografiert im Auto- und Uhrenmuseum Schramberg / Schwarzwald
Eigenbau,links unbekannt: Baujahr 1953, 38 ccm 1 PS rechts von Ing. Horst Klappe aus Berlin: Baujahr 1958 97 ccm 5 PS | Opel Olympia m. HolzgasanlageBaujahr 1936, 1285 ccm ca. 20 PS, 1946 wegen Benzinmangels auf Holzgasanlage umgerüstet von Zanker. Man fuhr behelfsweise mit dem Gas von verschweltem Holz. |
Kfz.-Sachverständigenbüro Hermann Lindau, Wiesenweg 6, 21382 Brietlingen,
Tel.:040 2260 7567 - Fax: 040 2260 7568 -Mobil: 0173 744 71 38 - info@svb-lindau.de - www.svb-lindau.de |
Seit April 2017 auch in Meckelfeld: Hennenhof 1, 21217 Seevetal,
geöffnet: Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr
und Freitag von 09:00 bis 14:00
Seit 1993 erstelle ich Kfz.-Haftpflichtschadengutachten. Meine Ausbildung zum Sachverständigen für Kraftfahrzeugschäden und -bewertungen habe ich erfolgreich im März 1993, im Saarland, bei der GFU (Gesellschaft für Unfallforschung) abgeschlossen.
Seit 1993 habe ich im Angestelltenverhältnis in zwei Ingenieurbüros in Hamburg gearbeitet und Erfahrungen gesammelt.
Da die Anforderungen an den Sachverständigen immer weiter wachsen, habe ich die Zertifizierung an Angriff genommen. Im November 2010 habe die Zertifizierungsprüfung bestanden und habe hierfür diverse Seminarreihen durchlaufen, die mein Wissen erheblich erweitert haben. Da ich ständig Seminare besuche, bin ich für die Sachverständigentätigkeit immer auf den neuesten Stand.
Im Juli 2012 habe ich mich entschlossen, die Selbstständigkeit in Angriff zu nehmen.
Mittlerweile betreue ich diverse Werkstätten und Autohäuser, die mich als Sachverständiger schätzen und weiter empfehlen.
Ich profiliere mich nicht als der Größte und der Beste.
Da gibt es genug, die Ihnen das versprechen. Vielmehr halte ich mich an Seriösität, Zuverlässigkeit und Kompetenz.
Auf Wunsch und nach Absprache biete ich Ihnen meine Dienstleistungen auch als Vor-Ort-Service an.
Bemerkung:
Der freie und unabhängige Kfz.-Sachverständige ist – mehr denn je – der unentbehrliche Fachmann nach einem Kfz.- Unfallschaden. Er dokumentiert das Schadenbild, kalkuliert die Reparaturkosten, bestimmt die Wertminderung, ermittelt den Fahrzeug- als auch den Restwert.
Im Haftpflichtschaden fungiert das Schadensgutachten regelmäßig als Beweismittel und bleibt häufig die Grundlage zur korrekten Regulierung der Ansprüche der Unfallopfer bzw. Unfallbeteiligten durch den in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer.
Zertifiziert von der IfS-GmbH nach DIN EN ISO/IEC 17024 für Kraftfahrzeugschäden und-bewertungen
Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Das Gutachten dient der Beweissicherung im außergerichtlichen Verfahren und dokumentiert den voraussichtlichen Aufwand zur Behebung des Schadens. Es wird von einem neutralen Sachverständigen erstellt.
Erhöht sich später der Reparaturumfang, so trägt das "Prognoserisiko" der Schädiger.
D. h.; die gegnerische Versicherung muss trotzdem zahlen.
Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt stellt ein Leistungsversprechen dar. Erhöht sich der Aufwand für die Reparatur, weil die Werkstatt etwas übersehen hat, kann die Werkstatt gegebenenfalls "darauf sitzen bleiben".
Im Gutachten wird z. B. auch eine Stellungnahme zu einer Wertminderung abgegeben, dies ist bei einem Kostenvoranschlag regelmäßig nicht der Fall.
Dieses Geld fehlt Ihnen dann, spätestens, wenn sie beim Verkauf Ihres Fahrzeuges irgendwann weniger erzielen, weil Sie den Unfall offenbaren müssen. (Offenbarungspflicht).